§1 Allgemeines & Geltungsbereich


1. Meine Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkenne ich nicht an, es sei denn,
ich hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführe.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§2 Angebot, Angebotsunterlagen und Vertragsschluss


1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann ich dies innerhalb von
2 Wochen annehmen.

2. Alle meine Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärung und Bestellung bedarf zur Rechtswirksamkeit meiner schriftlichen Bestätigung. Die Angaben in der Auftragsbestätigung zu
Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten und stellen
keine zugesicherte Eigenschaft dar.

3. An den Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen, Werkzeugen, Druckunterlagen, Druckvorlagen, Schablonen, Mustern und sonstigen Unterlagen, behalte ich mir bzw. mein Vorlieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor, auch wenn die Erstellungskosten hierfür dem Kunden weiterverrechnet werden. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen, Filme, Klischees und andere Unterlagen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Eine vom Kunden erklärte Druckfreigabe ist verbindlich. Widerspricht der Kunde einem übersandten Korrekturabzug nicht innerhalb von 3 Tagen, wird dieser verbindlich.

5. Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Eine Überprüfungspflicht besteht für mich nicht. Mit Auftragserteilung stellt mich der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen mich wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Ich bin nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. kann von Aufträgen zurücktreten, die eine Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringt oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.

6. Ich bin berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Waren vorzunehmen. Bei Bestellung von geringeren, als in Katalogen/Werbebroschüren oder im Shop angegebenen Mindestmengen, behalte ich mir die Erhebung einer gesonderten Bearbeitungsgebühr bzw. eines Mindermengenzuschlags vor.

7. Bei nicht erfolgter oder verspäteter Selbstbelieferung und in Fällen höherer Gewalt bin ich zum Rücktritt berechtigt. Ersatzansprüche für den Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.

8. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung anzugeben, ob er die Ware an einen Endverbraucher weiterveräußert. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung oder bei einem Verkauf der Ware an einen Endverbraucher entgegen der Angabe bei der Bestellung, gelten die Rechte aus § 478 BGB als abbedungen.


§3 Preise & Zahlungsbedingungen


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten meine Preise „ab Versandstelle“, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Transportkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in meinen Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von mir anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. (6) Ich behalte mir vor, die Belieferung von Neukunden von Vorauskasse abhängig zu machen. Werden Lieferungen bzw. Teillieferungen nicht pünktlich bezahlt, behalte ich mir vor, die Lieferung von laufenden Aufträgen oder Neuaufträgen zurückzustellen bzw. von der Vorauskasse abhängig zu machen.

7. (7) Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte und zur Auslieferung bereitstehende Ware auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht ab, bin ich nach meiner Wahl berechtigt,
Vertragserfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (ohne MwSt.) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

8. (8) Im Falle einer bei Erteilung des Auftrages nicht vorhersehbaren Veränderungen von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen anfallenden Abgaben, bin ich berechtigt, den Preis entsprechend der Veränderung zu Gunsten und zu Lasten des Kunden abzuändern, ohne dass hierdurch ein Rücktrittsrecht ausgelöst wird.

§4 Lieferzeit


1. Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Insbesondere gelten Lieferfristangaben erst ab Eingang der vollständigen Unterlagen, Daten und sonstiger vom Kunden zu erbringenden Leistungen bei mir.

2. Die Einhaltung meiner Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitig und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den mir insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzung von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist meine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Im Übrigen hafte ich im Fall des Lieferverzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 15 % des Lieferwertes.

7. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

§5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten – Versand


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Versandstelle“ vereinbart.

2. Falls auf Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort des Verkäufers erfolgt, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Euro-Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

4. Sofern der Besteller es wünscht, werde ich die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

5. Den Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht auf Verpackungsschäden und Mangelfreiheit der Ware.

6. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch mich nach den besten wirtschaftlichen Verhältnissen, ohne Verbindlichkeit für eine etwaige günstigere Versandart. Besondere Versandarten müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.

§6 Mängelhaftung


1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist beträgt maximal 3 Werktage nach Erhalt der Ware. Für unsachgemäße Lagerung der gelieferten Waren beim Abnehmer ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

2. Ich liefere die bestellte Ware in handelsüblicher Qualität. Im Falle eines Kaufes nach Muster ist die vorausgegangene Bemusterung für die einzuhaltende Qualität maßgeblich. Durch technische Innovation oder Weiterentwicklung und durch die Herstellung bedingte, zumutbare Änderungen werden vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt.

3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung bin ich verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf meiner vorherigen Zustimmung.

5. Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit meiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit mir keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ich schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletze; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Soweit nicht vorstehen etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet bei Gefahrenübergang. Bei Fernostware und sogenannten Cent-Artikeln ist die Gewährleistungszeit auf die für den entsprechenden Artikel übliche Lebensdauer beschränkt, maximal beträgt sie 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

10. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

11. Im Falle eines Verkaufs an einen Endverbraucher im Sinne des BGB, gelten bezüglich der Mängelhaftung gesetzliche Vorschriften.

§7 Gesamthaftung


1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

2. Soweit die Schadenersatzhaftung mir gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung meiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§8 Eigentumsvorbehaltssicherung


1. Ich behalte mir das Eigentum an der Kaufsache bis zu Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch mich, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ich hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch mich, liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Ich bin nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit ich die Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den mir entstandenen Ausfall.

3. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt mir jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) meiner Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Meine Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Ich verpflichte mich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann ich verlangen, dass der Besteller mir die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4. Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert meiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt mir.

§9 Sonstiges


1. Ich und meine Vorlieferanten sind berechtigt, auf der gelieferten Ware mein Firmenlogo bzw. meine Firmenbezeichnung anzubringen und die von uns gelieferten Waren zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung in den Geschäftsräumen und zur Abbildung in Katalogen und Broschüren aller Art zu verwenden.

2. Ich bin berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung uns zu Kenntnis gelangten Daten zu speichern und diese an die von mir zur Abwicklung eingeschaltete Vertragspartner weiterzugeben.

3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrundliegenden Vertrages nicht berührt.

§10 Gerichtsstand & Erfüllungsort


1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist mein Geschäftssitz Gerichtsstand; ich bin jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Versandort der Ware.




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